Die Gemeinde Sluis will eine Flächennutzungs- und Wohnraum-Verordnung erlassen, die jeden Besitzer einer Wohnimmobilie in der gesamten Region (Sluis, Cadzand-Bad, Cadzand-Dorf, Retranchement, Nieuwvliet-Bad, Nieuwvliet-Dorf, Groede, Breskens, IJzendijke etc.) betrifft und ab 1. Januar 2024 Gesetz werden soll. Die „Huisvestingsverordening gemeente Sluis“ (hier zur Website der Gemeinde Sluis) definiert insbesondere die Nutzung einer Wohnimmobilie als Zweitwohnung und als private wie gewerbliche Ferienimmobilie. Dazu soll das gesamte Gebiet der Gemeinde Sluis in Wohn- und touristische Zonen eingeteilt werden, in denen je nach Bestimmung der Gemeinde eine touristische Vermietung erlaubt oder verboten ist. In dem vorliegenden Entwurf der Verordnung fehlt jedoch eine entsprechende Karte, die die vorgesehenen Zonen ausweist. Desweiteren weist der Gesetzesentwurf der Gemeinde Sluis noch weitere formelle und inhaltliche Mängel auf, die für Betroffene weitreichende negative finanzielle Folgen haben können.
Aktuell: Unklarheit über Nutzungsmöglichkeit der Ferienimmobilie als Zweitwohnung oder Vermietobjekt
Aktuell wissen Immobilienbesitzer nicht, ob und wie ihr Eigentum von der Verordnung betroffen ist. Eine entsprechende Flächennutzungs-Karte publiziert die Gemeinde trotz mehrmaliger Aufforderung z. B. des Unternehmerverbandes „TOP Cadzand“ bislang nicht. Unklar ist damit im Moment generell, ob z. B. Cadzand-Bad, Nieuwvliet-Bad oder das „Zomerdorp Het Zwin“ zwischen Cadzand-Bad und Retranchement zukünftig ein „Wohngebiet“ (mit dem Verbot der generellen touristischen Vermietung) oder eine „touristische Zone“ (mit Erlaubnis einer registrierten Vermietung) darstellt.
Für einheimische wie ausländische Immobilienbesitzer in der Region ist daher aktuell Gefahr im Verzug, da die Gemeinde Sluis am 11. Mai 2023 darüber entscheiden will und eine informelle Stellungnahme der Betroffenen nur bis 30. März 2023 möglich ist. Diese Stellungnahme („zienswijze“) sollten deutsche Immobilienbesitzer auf jeden Fall einreichen, damit aufgrund der zahlreichen Einsprüche die Gemeinde gezwungen ist, sich mit diesen Einwänden vor der Ratssitzung sachlich zu beschäftigen, den Entwurf der Verordnung professionell zu überarbeiten und für alle Beteiligten faire Lösungen zu schaffen.
Die Ferienimmobilienmakler in Cadzand-Bad, Nieuwvliet-Bad und Sluis sind entsprechend alarmiert und beraten Ferienimmobilienbesitzer entsprechend. Der Unternehmerverband „TOP Cadzand“ von Cadzand-Bad hat z. B. auf seiner Website die Problematik thematisiert und eine Musterstellungnahme in niederländischer Sprache vorbereitet, die betroffene Immobilienbesitzer nutzen können –hier zur Website des Unternehmerverbandes TOP Cadzand).
Stellungnahme von Immobilienbesitzern nur möglich bis 30. März 2023
Deutsche, die eine Wohnung oder ein Haus in der Region besitzen, sind von dem in der jetzigen Form vorliegenden Gesetzentwurf auf jeden Fall – und dies mehrfach – negativ betroffen: Nutzen Eigentümer die Immobilie selbst bislang als Zweitwohnung – und liegt diese zukünftig in einer „Wohnzone“ – ist ab 1. Januar 2024 eine Genehmigung zur „Zweitnutzung“ notwendig; eine Vermietung ist maximal 28 Tage im Jahr möglich. Und im Erbfalle geht diese personengebundene Genehmigung nicht automatisch an die Erben über. Vermieten deutsche Ferienwohnungs- oder Ferienhausbesitzer privat oder über einen Makler gewerblich, wäre dies zukünftig nur möglich, wenn die Immobilie in einem von der Gemeinde Sluis als „Touristische Zone“ definierten Gebiet liegt. Wird diese nicht als touristisch nutzbar definiert, ist eine Vermietung verboten.
Politischer Hintergrund der „Huisvestingsverordening gemeente Sluis“ ist es, grundsätzlich Wohnraum für dauerhaft in der Gemeinde Sluis Lebende zu akzeptablen Kauf- und Mietpreisen zu sichern und gegen Immobilienspekulationen insbesondere in den Wohngebieten von Sluis oder in den Kernen der ursprünglichen Dörfer Cadzand, Nieuwvliet, Retranchement, Groede oder Zuidzande zu schützen.