Start Update: Cadzand-Urlaub in der COVID-19-Pandemie

Update: Cadzand-Urlaub in der COVID-19-Pandemie

COVID-19-Regelungen

Ein Urlaub in Cadzand-Bad und Zeeland ist während der weltweiten COVID-19-Pandemie unter Beachtung der vor Ort geltenden Hygieneregeln der Sicherheitsregion Zeelandveilig und der Beachtung der bundesdeutschen Infektionsgesetzgebung und bundesländerspezifischen Regeln möglich. Bei der Planung eines Urlaubes in Cadzand-Bad und einer Anreise von Deutschland, möglicherweise mit Durchreise durch Luxemburg oder Belgien, sollten Gäste sich entsprechend über die Corona-Bestimmungen und Vorschriften im Bundesland ihres Wohnortes, in Deutschland, Belgien und der Niederlande sowie der Provinz Zeeland aktuell informieren. Aufgrund der national, regional und lokal sich zum Teil täglich ändernden COVID-19-Situationen und Maßnahmen ist eine generelle, seriöse und aktuelle Information für Urlauber hier nicht möglich. Sie finden zur Eigeninformationen hier die jeweiligen amtlichen Quellen für Deutschland, Belgien, Luxemburg und der Niederlande sowie der Provinz Zeeland, in der Cadzand-Bad (Gemeinde Sluis) liegt. Bitte informieren Sie sich entsprechend – und bleiben Sie gesund!

News zu Corona/COVID-19

Gratis Corona-Testmöglichkeiten für Cadzand-Urlauber

In den Corona-Testzentren in den Niederlanden können sich ausländische Touristen im Juli und August 2021 für ihre Heimreise kostenlos testen lassen. Da seit 1....

COVID-19: Corona-Testmöglichkeiten Cadzand-Bad

Cadzand-Urlauber können Corona-Tests vor der Rückreise nach Deutschland in der Nähe von Cadzand-Bad in Vlissingen vornehmen lassen; West-Seeländisch-Flandern mit Sluis, Oostburg, Terneuzen oder Breskens...

Deutschland

Für deutsche Staatsbürger mit Erstwohnsitz in Deutschland gelten zum einen die bundesdeutschen Regelungen, zum anderen die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Reisende wohnt. So gilt eine vom deutschen Auswärtigen Amt für ein Land ausgesprochene Reisewarnung für alle Bundesbürger, die Dauer einer möglichen Quarantäne nach Rückkehr aus einem Risikogebiet beispielsweise wird aber durch das jeweilige Bundesland individuell bestimmt. Bei einem Cadzand-Bad-Urlaub sind also bundesweite und bundeslandspezifische Regelungen bei der Einreise in die Niederlande und bei der Rückkehr als Einreise nach Deutschland bezüglich COVID-19 zu beachten.

Die Digitale Einreiseanmeldung für Deutschland finden Sie hier:

Reisewarnungen Auswärtiges Amt Deutschland

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht regelmäßig aktuelle „Reise- und Sicherheithinweise“ („Reisewarnungen“) für alle Länder der Welt – so auch für die Niederlande, Luxemburg und Belgien. Diese Reisewarnungen sind mit bundesweiten Regelungen, Verordnungen und Gesetze im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wichtig für die individuelle Reiseplanung u.a. für die Ausweisung eines Landes als Risikogebiet („Reisewarnung“), Quarantänepflicht, Stornomöglichkeiten oder Lohnfortzahlungen im Krankeitsfalle. Zwei sachdienliche Hinweise: 1. Eine „Reisewarnung“ ist kein „Reiseverbot„, hat aber entsprechende Konsequenzen bei Beachtung und Nichtbeachtung. 2. Durchreisen, zum Beispiel durch Belgien oder Luxemburg, oder Kurzaufenthalte von wenigen Stunden in sogenannten Risikogebieten unterliegen anderen Regelungen als ein mehrtägiger Aufenthalt in einem Land, für das eine Reiswarnung gilt.

  • Reise- und Sicherheitshinweise Niederlande finden Sie hier:
  • Reise- und Sicherheithinweise Belgien finden Sie hier:
  • Reise- und Sicherheitshinweise Luxemburg finden Sie hier:

Rechtsverordnungen und Regelungen der Bundesländer

Die Bundesländer regeln in Abstimmung mit den bundesweit geltenden Bestimmungen und Rechtsverordnungen der Bundesregierung zu COVID-19 individuell ihren Umgang mit der Corona-Pandemie. Für rückreisende Urlauber sind diese, wenn die Niederlande gesamt, die Provinz Zeeland, die Gemeinde Sluis oder Cadzand-Bad mit einer Reisewarnung versehen oder als Risikogebiet vom Robert Koch Institut (RKI) ausgewiesen sind, wichtig. Geregelt wird in diesen Verordnungen zum Beispiel die Art der Rückmeldung, die Möglichkeiten der Testung oder die Dauer der Quarantäne.

  • Corona-Regelungen Bundesland Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:
  • Corona-Regelungen Bundesland Rheinland-Pfalz finden Sie hier:
  • Corona-Regelungen Bundesland Saarland finden Sie hier:
  • Corona-Regelungen Bundesland Hessen finden Sie hier:

Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Robert Koch Institut (RKI)

Das „Robert Koch Institut (RKI)“ weist tagesaktuell die internationalen Risikogebiete entsprechend ihrer Gefahr der Ansteckung durch das COVID-19-Virus und weiterer Mutationen und Varianten nach in Klassifizierungen aus. Diese Liste stellt die Grundlage dar für die jeweiligen Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer. Je nachdem in welcher Klasse sich ein Land befindet, aus dem Urlauber wieder nach Deutschland ein- bzw. zrückreisen, ist zum Beispiel die Quarantänepflicht, ihre Dauer oder die Art des Coronatest im jeweiligen Bundesland nach Einreise aus diesem Gebiet festgelegt.

  • Tagesaktuelle Liste der internationalen Risikogebiete des RKI finden Sie hier:

Niederlande

Für Cadzand-Bad-Urlauber sind bei einem Aufenthalt vor Ort oder in der Region die niederlande-, provinz- oder gemeindeweit geltenden Anti-Corona-Regelungen relevant wie zum Beispiel die Einhaltung von Mindestabständen oder das Tragen von Mund-Nasenschutz. Ähnlich wie in Deutschland richten sich die niederländischen Bestimmungen an der lokalen oder regionalen Infektionssiuation vor Ort aus und werden ständig angepasst. Bei Überschreitung entsprechender Werte werden Provinzen, Sicherheitsregionen oder Orte als „Risiko“ ausgewiesen. Aufgrund der geographischen Nähe zu Belgien sind auch möglicherweise einschränkende Bestimmungen für die Ein-, Durch- oder Ausreise oder einen Aufenthalt in Belgien (u.a. Knokke-Heist, Brügge, Antwerpen) für Cadzand-Bad-Urlauber zu beachten.

Regierung des Königreiches der Niederlande

Die Regierung der Niederlande veröffentlicht regelmäßig und aktuell die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die landesweit gelten. Diese werden ergänzt durch Bestimmungen der 25 Sicherheitsregionen wie zum Beispiel die „Veiligheitsregio Zeeland“, die für die Gemeinde Sluis zuständig ist, in der Cadzand-Bad, Breskens und Nieuwvliet liegen.

  • Corona-Website Regierung der Niederlande (niederländische Sprache) finden Sie hier:
  • Corona-Website Regierung der Niederlande (englische Sprache) finden Sie hier:

Zeeland

Corona-Dashboard Niederlande, Zeeland, Cadzand-Bad

Das Ministerium für Gesundheit („Ministerie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport“) der Niederlande hat eine Website installiert, auf der die Corona-Fallzahlen niederlandeweit, für die 25 sogenannten Sicherheitsregionen („Veiligheidsregio“, nicht Provinzen!) und 355 Gemeinden (darunter Sluis mit Cadzand-Bad) tagesaktuell dargestellt wird. Dieses „Dashboard“ weist zum Beispiel aus, wieviele Personen sich auf Corona haben testen lassen und wieviele positiv getestet wurden und sich infiziert haben.

  • Corona-Dashboard Niederlande/Zeeland finden Sie hier:
  • Corona-Dashboard Gemeinde Sluis (mit Cadzand-Bad) finden Sie hier:

Sicherheitsregion Zeeland („Zeelandveilig“)

„Zeelandveilig“ ist eine von 25 Sicherheitsregionen und umfasst die Provinz Zeeland und die Gemeinde Sluis, zu der Cadzand-Bad, Breskens und Nieuwvliet gehören. Die Behörde ist zuständig für die physische Sicherheit der Einwohner und Besucher von Zeeland und informiert über Sturmfluten, Brände, Terrorismus, Unfälle, Ausfall von Energie und die COVID-19-Pandemie. Die Website von „Zeelandveilig“ publiziert auch in deutscher Sprache aktuelle Meldungen zu Corona-Regelungen in Zeeland.

  • Website Zeelandveilig (deutsche Sprache) finden Sie hier:

Belgien

Bei einer Anreise von Deutschland nach Cadzand durch belgisches Staatsgebiet oder einem (Kurz-)Aufenthalt in Belgien gelten für Cadzand-Bad-Urlauber zum einen die deutschen Corona-Bestimmungen als auch die von der belgischen Regierung für Belgien beschlossenen Anti-COVID-19-Maßnahmen. Aufgrund der lokal, regional und national in Europa unterschiedlichen Infektionsfälle und entsprechend unterschiedlicher Regelungen der EU-Staaten sollten sich deshalb Cadzand-Urlauber über möglicherweise geltende Einschränkungen in Belgien informieren.

Belgischer Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD)

Die Regierung des Königreiches Belgien hat eine viersprachige Sonderwebsite mit Informationen und landesweiten Regelungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie eingerichtet. Ähnlich wie in Deutschland und der Niederlande betreffen diese die Situation und den Umgang Belgiens mit Risikogebieten im Ausland wie Deutschland, Luxemburg oder der Niederlande und in Belgien selbst. Auch in Belgien werden neben den nationalen  Massnahmen abhängig von der lokalen Situation auch regionale Bestimmungen wie zum Beispiel für Städte oder die Küste beschlossen.

  • Website Belgischer Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD) (deutsche Sprache) finden Sie hier:

Luxemburg

Bei einer Anreise von Deutschland über Luxemburg nach Cadzand-Bad oder einem (Kurz-)Aufenthalt in Luxemburg zum Beispiel zum Tanken gelten für Urlauber aus Deutschland zum einen die deutschen Corona-Bestimmungen als auch die von Luxemburg beschlossenen Anti-COVID-19-Maßnahmen. Aufgrund der lokal, regional und national in Europa unterschiedlichen Infektionsfälle und entsprechend unterschiedlicher Regelungen der EU-Staaten sollten sich deshalb Cadzand-Urlauber über möglicherweise geltende Einschränkungen in Luxemburg informieren.

Regierung Großerzogtum Luxemburg

Die Sonderwebsite der Regierung des Großherzogtums Luxemburg informiert in deutscher Sprache über die COVID-19-Situation mit Neuinfektinoen im Land als auch über die Einstufung Luxemburgs als Risikogebiet bzw. als Durchreiseland für Deutsche.

  •  Corona-Website des Großherzogtums Luxemburg (deutsche Sprache) finden Sie hier: