Ab 1. Januar 2020 gelten in Antwerpen und Gent sowie in Brüssel Einfahrtsbeschränkungen für ausgeschilderte Umweltzonen (Low Emission Zone – LEZ) um die Luftqualität und die öffentliche Gesundheit zu verbessern. Die Umweltzonen dürfen nur mit registrierten Kraftfahrzeugen befahren werden – dies gilt auch für ausländische Kraftfahrzeuge.
Kfz-Umweltzonen-Registrierung Antwerpen, Gent und Flandern
Die Umweltzone in Antwerpen umfasst die Innenstadt sowie einen Bereich auf der linken Seite der Schelde; Beginn und Ende der Zone sind jeweils mit Verkehrszeichen gekennzeichnet. Grundsätzlich dürfen nur Benzinfahrzeuge und Fahrzeuge mit LPG- oder Erdgasantrieb jeweils mit Euronorm 1 bis 6 sowie Dieselfahrzeuge mit Euronorm 4 bis 6 in die Antwerpener Umweltzone einfahren. Die Zufahrtsberechtigung gilt außerdem für Dieselfahrzeuge mit Euronorm 3 und Rußpartikelfilter. Ausländische Fahrzeuge, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen sich vor Einfahrt in die Umweltzone registrieren lassen – unabhängig vom Erstzulassungdatum und der Antriebsart des Fahrzeuges. Die Registrierung kann bis 24 Stunden nach der Einfahrt nachgeholt werden und hat keine zeitliche Begrenzung.
Der Registrierungsantrag kann kostenlos online auf der Website der Stadt Antwerpen eingereicht werden, diese Registrierung gibt dann Zugang zu jeder Umweltzone in Flandern, darunter auch der Umweltzone in Gent (ab 1. Januar 2020). Die Registrierung gilt jedoch nicht für die Umweltzone in Brüssel.
Die Antragstellung erfolgt in deutscher Sprache sehr einfach unter diesem Link. Notwendig sind Angaben aus dem Kfz-Zulassungsschein (Teil I der Zulassungsbescheinigung); dieser muss zudem als digitale Kopie (jpg, pdf) auf die Registrierungs-Website hochgeladen werden. Die Bestätigung der Registrierung durch die Stadt Antwerpen erfolgt in der Regel innerhalb von wenigen Stunden via E-Mail. Die Kontrolle erfolgt durch Kameras in den Städten, die einen Kennzeichenabgleich mit der Registrierungsdatenbank vornehmen. Verstöße gegen die Vorschriften der Umweltzonen werden mit Bußgeldern ab 150,– Euro geahndet.
Kfz-Umweltzone Brüssel
Die Umweltzone in Brüssel umfasst das vollständige Gebiet der Hauptstadt-Region mit allen 19 Gemeinden. Die Ringstraße R0 ist von den Umweltzonenregelungen ausgenommen. Anfang und Ende der Umweltzone sind jeweils mit Verkehrszeichen ausgeschildert. Die Beschränkungen der Umweltzone gelten ganzjährig 24 Stunden an allen sieben Wochentagen. Zeitliche Ausnahmen sind keine vorgesehen.
Die kostenlose Registrierung für die Umweltzone Brüssel – auch in deutscher Sprache – ist für alle im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuge verpflichtet (ausgenommen in den Niederlanden zugelassene Fahrzeuge) und drei Jahre lang gültig und betrifft Pkws, Kleintransporter(≤ 3,5 t), Kleinbusse und im Ausland zugelassenen Omnibusse/Reisebusse (ausgenommen jene, die in den Niederlanden zugelassen sind). Die Registrierung wird von der Stadt Brüssel automatisch verarbeitet und somit gibt es keine Bearbeitungsfrist des Antrags, Antragsteller erhalten auch hier automatisch eine E-Mail mit der Bestätigung ihrer Registrierung innerhalb weniger Minuten bzw. Stunden.
Die Registrierung in deutscher Sprache ist unter diesem Link möglich.
Quelle: u.a. ADAC, Stadt Antwerpen, Stadt Brüssel
Danke sehr hilfreich
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